Welche Kosten erwarten mich?
Wie berechnet sich der Streitwert einer Scheidung?
Bei einem monatlichen Gesamt-Nettoeinkommen beider Eheleute i.H.v. 2.000,- € ergäbe sich zunächst ein Verfahrenswert von 6.000,- € (3faches Nettoeinkommen beider Ehegatten).
Der Versorgungsausgleich, falls er durchgeführt wird, erhöht den Streitwert nochmals um mindestens 1.000,- € auf dann insgesamt 7.000,- €.
Daraus berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten.
Die Gerichtskosten betragen dann 368,- €-
Die Rechtsanwaltskosten betragen 1.228,68 €.
Insgesamt kostet die Scheidung nun 1.596,68.
Dies gilt selbstverständlich nur, wenn sich beide Eheleute einig sind und kein zweiter Rechtsanwalt benötigt wird.
Lesen Sie bitte weiter:
>>> Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?